UNCITRAL Modellgesetz zu Kreditsicherheiten

Am 1. Juli 2016 wurde von der UN (UNCITRAL Arbeitsgruppe VI) in New York das neue Modellgesetz über die Entstehung und die dingliche Wirkung von Kreditsicherheiten („UNCITRAL Model Law on Secured Transactions“) angenommen. Damit werden Sicherheiten wie z.B. der Eigentumsvorbehalt und die Globalzession erfasst. Es hat folgende Ziele:

  • Der Zugang gerade kleiner und mittlerer Unternehmen zu bezahlbaren Krediten soll gefördert werden – und somit das wirtschaftliche Wachstum
  • der Zugang zu Krediten soll den Unternehmen grenzüberschreitend erleichtert werden, indem die Länder ihre nationalen Gesetze angleichen.
  • Die Kreditsicherheiten sollen effizient und vor allem mit Drittwirkung gegenüber Dritten ausgestattet werden, und zwar mittels Publizität in einem öffentlichen Register.

Das UNCITRAL Model Law hat den Charakter einer Empfehlung und ist sicher eine Orientierungshilfe auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung des Handelsrechts.
Die Publizität von Mobiliarsicherheiten über ein nationales Register wäre für D neu. Es wird derzeit z.B. in den USA und in Neuseeland praktiziert. Es garantiert aber nicht die Entstehung der Sicherheiten, sondern deren Durchsetzbarkeit gegenüber Dritten, also gegenüber Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter.
Das Register eignet sich aber nur für Werte des Anlagevermögens. Für Werte des Umlaufvermögens ist es dagegen nicht geeignet. D hat hierzu traditionell die großzügigste Lösung – Eigentumsvorbehalt an Handelswaren und Abtretung von Drittforderungen ohne jegliche Publizität! Für die AMis ein no-go!
Das Modellgesetz ist deutlich amerikanisch dominiert und wird daher bei den TTIP-Verhandlungen berücksichtigt werden müssen.